In Deutschland wird die Organspende durch das Transplantationsgesetz (TPG) geregelt. Die Vorgaben sind unter „Richtlinien für die Wartelistenführung und die Organvermittlung“ von der Bundesärztekammer (BäK) definiert. Deutschland hat bei der Zustimmung zur Entnahme der Spenderorgane nach der sogenannten Entscheidungsregelung zu handeln geregelt.
Dieses Regelwerk, auch „OPT-IN“ genannt, hat sich im europäischem Vergleich zum Nachteil der Patienten in Deutschland entwickelt, da viele europäischen Länder die „OPT-OUT, Widerspruchsregelung“ in ihrem Transplantationsgesetz vorgeschrieben haben und damit keine so unerträglich lange Wartezeiten wie hier in Deutschland haben.