Der Organempfänger, also hier der Nierenkranke, wird vorher durch bestimmte Untersuchungen für die Nierentransplantation vorbereitet.
Diese Untersuchungen umfassen
1. Prüfung der chirurgischen Operabilität:
- Herz-Kreislauf-Check-ups,
- Abdomen-Check-ups und
- Gefäße-Check-ups.
2. Ausschließen von Infektionsherden
Wenn diese positiv (keine Infektion, chirug operabilität möglich) waren (Denn diese sind in Deutschland sehr langwierig und manchmal auch schnell verjährt bevor man den ersten Durchgang durch hat, da es sehr ausgeprägt ist) wird bei der Lebendspende auf die Operationstermin hin gearbeitet und es festgesetzt.
Bei der „postmortalen Organspende“ werden die Nierenkranken erst auf eine Warteliste mit „T“ gesetzt. T für „transplantable„, falls alle Untersuchungen positiv. Falls die Untersuchungen nicht der Anforderungen der von der jeweiligen Ärzte-Gesellschaften festgesetzten Regeln entsprechen wird der Eintrag auf „NT“ gesetzt, für „not transplantable„. Es gibt noch einen Eintrag mit „HU„. Dieser wird in dringenden Fällen (zB Lebensgefahr) gesetzt und bedeutet „high urgent„.
Diese Priorisierungen (NT,T,HU) werden von den Transplantationszentren an Eurotransplant weitervergeben, je nach Einschätzung des Transplantationsmediziners.
Die Warteliste-Transplantationen werden von zwei Stiftungen, geleitet durch EUROTRANSPLANT und DSO, organisiert und abgewickelt.
Die Lebendspende-Transplantationen werden von der jeweiligen Operation durchführende Kliniken oder Krankenhäuser organisiert und durchgeführt.
Da die Warteliste für die Organempfänger sehr lang ist, eine Warteliste die nach Kriterien und Faktoren von der Bundesärztekammer (bzw. dazugehörigen Gesellschaften mit ihren Leitlinien, hier DGfN, mit ihrer NTX-Manual zur Evaluation vor
Nierentransplantation) bestimmt wird wer- wie dringend auf der Liste stehen darf und soll, wartet man in Deutschland 8-11 Jahre auf ein erlösende Spenderorgan, hier Nierentransplantat, Aufgrund der Organmangel durch die Entscheidungsregelung des deutschen Transplantationsgesetzes entstehen so lange, für die Wartepatient:innen leidvolle Weg mit sozialen Auswirkungen, Wartezeiten in Deutschland, die nirgendwo sonst auf der Welt gibt.
Ein Beispiel aus dem Jahre 2021- 2023 (Zwei Jahre Wartezeit, nur für die Wiederaufnahme eines Wartepatieten, bzw. Listung bei Eurotransplant für eine postmortale Organspende!)
Während dieser Zeit wird man weiterdialysiert (hierbei entstehen die Begleitkrankheiten bei diesen Patienten) und man muss die Voruntersuchungen weiter alljährlich bzw. alle 2 Jahren (altersbedingt) wiederholend durchführen lassen, die von der Ärztekammer definierten Leitlinien vorgeschriebenen Regeln herrühren (mit sehr ausgeprägtem Verständnis von Sorgfalt), es sei denn man wird von der Liste rausgenommen und ist „not transplantabel“, also „NT“.
Diese Regeln sind, die bei einem Wartepatienten zum „NT“ führt, in Deutschland soweit ausgeprägt angelegt (man bedenke, es werden Regeln gesetzt die mit Untersuchungsmethoden rumhantieren die nach Tumorbeginnanzeichen geahndet wird obwohl kein Verdacht besteht!), dass so viele Patienten wegen fehlenden Spenderorganen Aufgrund Gesetzesirrealitäten im Transplantations-System auf der Warteliste warten, sodass Patienten während dieser langen Zeit dann auf nicht transplantabel „NT“ erklärt werden. Kein anderes europäisches Land macht sowas! Was stimmt hier nicht?
Hier kann man es zB. lesen:
Wartelistenvermittlung der organspende-info.de
Ob das wohl gesundheitspolitisch gewollt ist? Die Organspende – Zahlen erhöhende Gesetze gewollt inaktiv halten, die Widerspruchsregelung verneinen. Worte auf dieser Informationsplattform sind: „Erfolgsaussicht“ und „Notwendigkeit„, Wortkombinationen aus der Ökonomielehrstunde. Da die Zahlen so niedrig sind versucht man die Regeln zu verschärfen und auf Erfolgsaussicht und Notwendigkeit beschränken? Was für eine Ungerechtigkeit! Kein anderes Land hat solche Ausdrucksformen in ihren staatlichen Infoplattformen für Organspende!
The Wartepatient