Tag 3:

Regeln bei einer Organspende
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Es gibt strenge Regeln die bei einer Organspende beachtet werden müssen, welche u. a. im Transplantationsgesetz festgelegt sind.
Eine Regel ist, dass zwei von einander unabhängige Ärzte den unumkehrbaren Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) festellen müssen.
Des Weiteren muss der Spender zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt haben. Falls beim Todeszeitpunkt der Wille des Verstorbenen nicht bekannt ist, entscheiden die Angehörigen ob die Organe gespendet werden sollen.
Sind diese zwei wichtigsten Punkte erfüllt, werden die Organe medizinisch überprüft.

Damit die Organe nach dem Tod weiter mit Sauerstoff versorgt werden können, muss das Herz- Kreislauf-System bis zur Organentnahme künstlich aufrecht erhalten werden, was besonders für die Angehörigen schwierig ist, da das Herz des Spenders zu diesem Zwecke noch künstlich schlägt. Hier ist oft Einfühlungsvermögen gefragt, um den Angehörigen in diesen schweren Momenten bestmöglich beizustehen.

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Bildquelle: @lebensritter.de
BzgA


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