Die Ärztekammer Westfalen-Lippe unterstützt die Initiative von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann im Bundesrat, in einem neuen Anlauf die sogenannte „Widerspruchslösung“ bei der Organspende zu etablieren. „Das bisherige System der ,Entscheidungslösung‘ hat trotz vieler Nachbesserungen bisher nicht zu einer Verbesserung der Situation geführt“, erklären Ärztekammerpräsident Dr. Hans-Albert Gehle und ÄKWL-Ehrenpräsident Prof. Dr. Theodor Windhorst. „Im Interesse von über 8000 schwerstkranken Menschen, die in Deutschland dringend auf ein Spenderorgan warten, muss die Zahl der Organspender steigen.“ Bislang könnten Organspenden oft nicht realisiert werden, weil keine Willensäußerung des möglichen Spenders vorliegt oder Angehörige eine Spende ablehnten, da der Willen des möglichen Spenders nicht bekannt sei.

Bei der „Widerspruchslösung“ würde hingegen jeder als möglicher Organspender gelten, der sich zuvor nicht aktiv gegen eine Spende ausgesprochen hat. „Es ist nicht zu kritisieren, wenn sich jemand entscheidet, dass er seine Organe nicht spenden möchte“, verdeutlicht Dr. Gehle. „Aber es ist nötig und auch zumutbar, dass sich jeder Mensch zumindest einmal im Leben mit dieser wichtigen Frage auseinandersetzt und seinen Willen auch dokumentiert.“ Von der Widerspruchslösung, so der Ärztekammerpräsident weiter, profitierten im Falle eines Falles auch die Angehörigen des möglichen Spenders: Ihnen werde in ohnehin hoch belastender Situation nicht auch noch eine Entscheidung über eine Organspende abverlangt.

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