@wartepatient postete auf Instagram:
Wo steht denn eigentlich das ÜBERKREUZSPENDE der „hochgelobten und längst überfälligen“ Reform bei der #Organspende-Gesetzgebungs-Recht der Bundesrepublik Deutschland⁉️
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Wartepatient so: „Na, nirgends ist es offenkundig!.
…Nur folgendes erlaubt, dem Anschein nach, dass Menschen, wenn Sie ihren besonderen persönlichen Verbundenheit zu einem anderen Menschen nachgewiesen haben, eine Niere oder Teil der Leber spenden dürfen!“.
Das kannst DU im TPG-Gesetz, & 8 Abschnitt 3 – Entnahme von Organen und Geweben bei lebenden Spendern („nichtamtliches Verzeichnis“, was bedeutet dann wohl amtlich, vermutlich noch mehr kauderwelsch, Hahaha), lesen:
„Die Entnahme einer Niere, des Teils einer Leber oder anderer nicht regenerierungsfähiger Organe ist darüber hinaus nur zulässig zum Zwecke der Übertragung auf Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Verlobte oder ANDERE PERSONEN, DIE DEM SPENDER IN BESONDERER PERSÖNLICHER VERBUNDENHEIT OFEENKUNDIG NAHESTEHEN. “
Fazit: Was tut die deutsche #Bundesregierung gegen die desolaten Organspendezahlen mit dieser Änderung, genauer Zusatz, im TPG-System in #Deutschland: NULL.
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*TPG-Gesetz (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz):
https://www.gesetze-im-internet.de/tpg/__8.html
Quelle: Instagram,
Profilname: wartepatient
Erstelldatum: 2026-02-11 09:01:55
