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Wir begrüßen die heutige Verabschiedung des Gesetzes zur Reform der Lebendorganspende als wichtigen Schritt zur Verbesserung der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit schwerer Nierenerkrankung.

Bislang sah § 8 des Transplantationsgesetzes (TPG) vor, dass Lebendspenden nur für Personen mit persönlicher Verbundenheit zulässig sind. Mit der Reform werden künftig auch Überkreuzspenden, anonyme Nierenspenden sowie sogenannte Kettenspenden ermöglicht. „Das ist der richtige Ansatz. Betroffene Familien, in denen es Spendewillige, aber keine medizinische Übereinstimmung gibt, können nun mit anderen geeigneten Spender-Empfänger-Paaren zusammengebracht werden“, betonte unser Präsident Dr. Klaus Reinhardt.

Nach unserer Einschätzung haben die gesetzlichen Änderungen das Potenzial, die Versorgungssituation vieler Betroffener deutlich zu verbessern. „Die Chance auf langfristigen Therapieerfolg ist bei Lebendspenden besonders hoch. Die Reform des Transplantationsgesetzes ist daher für unsere Patientinnen und Patienten von großer Bedeutung“, so Reinhardt.

Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass die Ausweitung der Lebendorganspende allein nicht ausreichen wird, um den bestehenden Organmangel in Deutschland nachhaltig zu beheben. Wir sprechen uns daher weiterhin dafür aus, die Einführung einer Widerspruchsregelung bei postmortalen Organspenden erneut politisch zu prüfen.

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Erstelldatum: 2026-03-26 19:08:02