organ spende gesetz

Transplantationsgesetz

In Deutschland wird die Organspende durch das Transplantationsgesetz (TPG) geregelt. Die Vorgaben sind unter „Richtlinien für die Wartelistenführung und die Organvermittlung“ von der Bundesärztekammer (BäK) definiert. Deutschland hat bei der Zustimmung zur Entnahme der Spenderorgane nach der sogenannten Entscheidungsregelung zu handeln geregelt.

Dieses Regelwerk, auch „OPT-IN“ genannt, hat sich im europäischem Vergleich zum Nachteil der Patienten in Deutschland entwickelt, da viele europäischen Länder die „OPT-OUT, Widerspruchsregelung“ in ihrem Transplantationsgesetz vorgeschrieben haben und damit keine so unerträglich lange Wartezeiten wie hier in Deutschland haben.

organ spende gesetz

Transplantationsgesetz

In Deutschland wird die Organspende durch das Transplantationsgesetz (TPG) geregelt. Die Vorgaben sind unter „Richtlinien für die Wartelistenführung und die Organvermittlung“ von der Bundesärztekammer (BäK) definiert. Deutschland hat bei der Zustimmung zur Entnahme der Spenderorgane nach der sogenannten Entscheidungsregelung zu handeln geregelt.

Dieses Regelwerk, auch „OPT-IN“ genannt, hat sich im europäischem Vergleich zum Nachteil der Patienten in Deutschland entwickelt, da viele europäischen Länder die „OPT-OUT, Widerspruchsregelung“ in ihrem Transplantationsgesetz vorgeschrieben haben und damit keine so unerträglich lange Wartezeiten wie hier in Deutschland haben.

organ spende gesetz

Transplantationsgesetz

In Deutschland wird die Organspende durch das Transplantationsgesetz (TPG) geregelt. Die Vorgaben sind unter „Richtlinien für die Wartelistenführung und die Organvermittlung“ von der Bundesärztekammer (BäK) definiert. Deutschland hat bei der Zustimmung zur Entnahme der Spenderorgane nach der sogenannten Entscheidungsregelung zu handeln geregelt.

Dieses Regelwerk, auch „OPT-IN“ genannt, hat sich im europäischem Vergleich zum Nachteil der Patienten in Deutschland entwickelt, da viele europäischen Länder die „OPT-OUT, Widerspruchsregelung“ in ihrem Transplantationsgesetz vorgeschrieben haben und damit keine so unerträglich lange Wartezeiten wie hier in Deutschland haben.

Vergleich dieser Regelwerke „OPT-IN“ und „OPT-OUT“:

opt in aimation

Entscheidungsregelung OPT-IN

Über den möglichen Organspender wird von der Familie bestimmt, die den Nachlass über die Organe entscheidet.

Wenn der mögliche Organspender zu Lebzeiten keine Willenserklärung zur Organspende hinterlassen hat, ist die alleinige Entscheidungsgewalt bei der Familie bzw. nächste Angehörige.

Das führt in den meisten Fällen zu einem „Nein“. Wenn es niemand gibt, die Entscheiden kann, wird keine Organentnahme durchgeführt. Wenn überhaupt, dass jemand zu einer Organentnahme zur Verfügung stehen kann ist sehr gering, und mit dieser Regelung wird auch noch diese geringe Zahl der Organspenden in Deutschland zunichte gemacht.

Ein Organspendeausweis oder Patientenverfügung „könnte“ in diesem Falle ein wichtiges Bindeglied sein. Doch seit 2 Jahren (Ablehnung der Widerspruchslösung 16.01.2020) ist weder eine Online-Register (Vorschlag der Grünen/Linke/AFD) umgesetzt noch die Dokumentation dieser Entscheidung in schriftlicher Form adäquat (nur 44% haben es schriftlich festgelegt) umgesetzt.

opt out

Widerspruchsregelung OPT-OUT

Möglicher Organspender muss zu Lebzeiten dagegen gestimmt haben, ansonsten ist man Organspender.

Herbei wird jeder automatisch zum Organspender, und die Familie hat keine Last auf sich zu nehmen, eine falsche Entscheidung zu fallen. Das diese Regelung hier in Deutschland bei den Politikern so großes Aufsehen erregt hat und zu der Abstimmung mit „Nein zu Widerspruchslösung“ geführt hat, haben wir allein der Unkenntnis der sogenannten „Gesundheitspolitiker“ einiger Parteien zu verdanken.

Mit dieser Regelung wird jeder dazu aufgefordert zu Lebzeiten über diese wichtige Prozedur nachzudenken und seine Entscheidung abzugeben, zum Beispiel mit einem Organspendeausweis. Doch obwohl 84 Prozent der Bevölkerung Organspende befürwortet (laut einer Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA), sind die Transplantationszahlen erschreckend niedrig und täglich sterben still 3 Menschen aufgrund diesen Mangels.

Transplantationsgesetze in Europa (OPT-IN und OPT-OUT)

Transplantationsgesetze in Europa

Auswirkung der Transplantationsgesetze:

OPT-IN

organ donation germany down

OPT-OUT

Europe Organ donation

Mehr Infos findest du hier: