@wartepatient postete auf Instagram:
Organspende ist nicht gleich #Organspende
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„…Da die Menschen die postmortale Organentnahme, hier etwas was Ihnen nicht mehr gehört, als Spende definieren, schlussfolgert man immer noch mit Spenden-Verständnis. Ist das Richtig? Nein.
Wenn jetzt die Widerspruchsregelung eintreten würde und die Organe ohne Zuspruch der „Angehörigen“ entnommen würde, schlussfolgert der Mensch dass es ein Menschenrechtsverletzung sei.
Es kann aber keines sein, wenn diese Intensivpatient als tot definiert ist. Siehe Hirntoddiagnose.
Der Zusammenhang der Widerspruchsregelung und Menschenrechtsverstoß ist also in diesem Falle fehlinterpretiert, wenn es als Tod definiert ist.
Jetzt die Frage nach dem Hirntoddiagnose.
Wenn einer im Krankenhaus ankommt um sich das Leben retten zu lassen, sind die Ärzte und Personal die einzigen die das tun können. Also retten können oder sterben lassen.
Also wenn jemand die Hirntoddiagnose nicht annimmt, dann sollte man im Notfall nicht ins Krankenhaus gehen.
Also Intensivmedizinisch alle Möglichkeiten ausgeschöpft, keine menschenwürdige Überlebenschance mehr und „hirntot“ erklärt ist dieser Mensch als Tod zu definieren.
Wieso verkappt sich hier die deutsche Politik immer noch an Menschenrechten, in so ein sensibles Thema?
Für Menschenrechte kann man nur bei Lebendorganspende plädieren und nicht bei postmortaler Organentnahme.
Wenn diese immer noch nicht verstanden wurde, sollte man …“
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Quelle: Instagram,
Profilname: wartepatient
Erstelldatum: 2025-12-18 08:14:42
