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Kostenfreier Vortrag:
Schließen sich Organspendebereitschaft und Patientenverfügung aus?
Rechtliche Fragen zu Therapiebegrenzungen

Was passiert, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, medizinische Entscheidungen zu treffen? Mit einer Patientenverfügung kann man frühzeitig festlegen, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen gewünscht sind oder nicht. Auch Organspende ist eine bewusste persönliche Entscheidung. Wer sich dafür bereit erklärt, wird nach dem eigenen Tod Organe spenden und damit möglicherweise schwerkranken Menschen das Leben retten.
Doch wie verhalten sich diese beiden Willenserklärungen zueinander?
Können sich Patientenverfügung und Organspendebereitschaft widersprechen?
Welche rechtlichen und ethischen Konflikte ergeben sich daraus – etwa bei der Frage nach Therapiebegrenzungen oder ärztlichen Behandlungen am Lebensende?

Antworten auf diese und weitere Fragen gibt euch Dr. med. Uwe Schotte, Chefarzt der Klinik für Palliativmedizin im Eichsfeld Klinikum, im Rahmen unserer Vortragsreihe „Gesundheitsdialoge“.

📅 22. Januar 2026
🕠 17:30 Uhr
📍 Cafeteria des Eichsfeld Klinikums in Heiligenstadt

Im Anschluss an den Vortrag habt ihr die Möglichkeit, Fragen zu stellen und direkt mit Dr. Schotte ins Gespräch zu kommen. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

👉Kommt vorbei und informiert euch! Wir freuen uns auf euren Besuch.

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Erstelldatum: 2026-01-15 13:15:06