Hat eine verstorbene Person eine #Organspende zu Lebzeiten nicht ausdrücklich abgelehnt, soll diese künftig grundsätzlich zulässig sein. Angehörige müssten aber in jedem Fall einbezogen werden. Dieser „erweiterten Widerspruchslösung“ hat nun auch der #Ständerat zugestimmt. (1/4) https://t.co/bjniHl4K5V

Quelle von Philipp Burkhardt