🧡Fakten Freitag 26/23 🧡
Gesetzliche Regelungen Organspende – Deutschland & Europa

💡Möglichkeiten innerhalb der Eurotransplantländer:

– Zustimmungslösung: Spender muss zu Lebzeiten Spende zugestimmt haben, falls keine Dokumentation des Willens-> Angehörige/Bevollmächtige entscheiden im Sinne des Verstorbenen
– Entscheidungslösung: Abwandlung Zustimmungslösung-> Entscheidung basierend auf regelmäßiger Aufklärung-> Entscheidung für oder gegen Organspende möglich

– Widerspruchlösung: wenn zu Lebzeiten nicht aktiv der Spende widersprochen wird, dürfen Organe/Gewebe nach dem Tod entnommen und transplantiert werden

💡 Deutschland:

Als einziges Land Entscheidungslösung:
– Spender entscheiden zu Lebzeiten für/gegen Spende von Organen/Gewebe
– Ohne Dokumentation: Angehörige/Bevollmächtige treffen nach dem Tod die Entscheidung im Sinne des Verstorbenen
– Aufklärung als essenzieller Grundbaustein für Entscheidungsfindung -> ergebnisoffen, neutral, Tragweite aufzeigen
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– Zustimmungslösung: z.B. Dänemark, Schweiz, Norwegen
– Widerspruchslösung: z.B. Belgien, Frankreich, Griechenland, Spanien, Türkei, Österreich, Portugal

💡 Auslandsaufenthalte:

– Regelungen des jeweiligen Landes gelten
– Z.B. Deutscher wird im Spanienurlaub möglicher Organspender-> gilt nun Widerspruchs- anstelle von Entscheidungslösung

➔ Vorherige Information über die geltenden Regelungen, am besten Ausweis in Landessprache mitführen 💡 Quelle
https://www.organspende-info.de/gesetzliche-grundlagen/entscheidungsloesung/ (zuletzt aufgerufen am 21.05.2023)

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