
🧡Fakten Freitag 26/23 🧡
Gesetzliche Regelungen Organspende – Deutschland & Europa
💡Möglichkeiten innerhalb der Eurotransplantländer:
– Zustimmungslösung: Spender muss zu Lebzeiten Spende zugestimmt haben, falls keine Dokumentation des Willens-> Angehörige/Bevollmächtige entscheiden im Sinne des Verstorbenen
– Entscheidungslösung: Abwandlung Zustimmungslösung-> Entscheidung basierend auf regelmäßiger Aufklärung-> Entscheidung für oder gegen Organspende möglich
– Widerspruchlösung: wenn zu Lebzeiten nicht aktiv der Spende widersprochen wird, dürfen Organe/Gewebe nach dem Tod entnommen und transplantiert werden
💡 Deutschland:
Als einziges Land Entscheidungslösung:
– Spender entscheiden zu Lebzeiten für/gegen Spende von Organen/Gewebe
– Ohne Dokumentation: Angehörige/Bevollmächtige treffen nach dem Tod die Entscheidung im Sinne des Verstorbenen
– Aufklärung als essenzieller Grundbaustein für Entscheidungsfindung -> ergebnisoffen, neutral, Tragweite aufzeigen
➔ Alle in Deutschland Versicherten ab Vollendung 16. Lebensjahr alle 2 Jahre Informationsmaterial und Organspendeausweis kostenlos zugeschickt 💡 Eurotransplantländer:
– Zustimmungslösung: z.B. Dänemark, Schweiz, Norwegen
– Widerspruchslösung: z.B. Belgien, Frankreich, Griechenland, Spanien, Türkei, Österreich, Portugal
💡 Auslandsaufenthalte:
– Regelungen des jeweiligen Landes gelten
– Z.B. Deutscher wird im Spanienurlaub möglicher Organspender-> gilt nun Widerspruchs- anstelle von Entscheidungslösung
➔ Vorherige Information über die geltenden Regelungen, am besten Ausweis in Landessprache mitführen 💡 Quelle
https://www.organspende-info.de/gesetzliche-grundlagen/entscheidungsloesung/ (zuletzt aufgerufen am 21.05.2023)
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