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Die Preisgabe der Identität zwischen Spenderfamilien und Empfängerinnen und Empfängern ist in Deutschland gesetzlich verboten. Allerdings gibt es seit 2019 die Möglichkeit, anonymisierte Dankesbriefe zu verfassen.
Die Entscheidung, ob Organe entnommen werden oder nicht, müssen häufig die Angehörigen treffen. Denn in den meisten Fällen hätten sich die Menschen zu Lebzeiten nicht mit dem Thema auseinandergesetzt, erklärt die DSO.
Deutschlandweit haben im vergangenen Jahr 985 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet. Die Zahl stieg im Jahresvergleich leicht um 3,4 Prozent, wie die DSO mitteilt.
Die Spenderorgane reichten aber weiter nicht aus. Zwar wurden mehr als 3.000 Organe gespendet, auf der Warteliste stehen aber laut DSO rund 8.200 Menschen.
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Quelle: Instagram,
Profilname: zdfheute
Erstelldatum: 2026-03-11 22:19:02
