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Die Bundesärztekammer begrüßt den Kabinettsbeschluss zu neuen Regelungen für die Lebendorganspende. Ziel des Gesetzesvorhabens ist es, die rechtlichen Voraussetzungen für Lebendspenden zu erweitern und so mehr Patientinnen und Patienten eine Transplantation zu ermöglichen.
Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 3.701 Organe transplantiert, davon jedes sechste von einer lebenden Spenderin oder einem lebenden Spender. Gleichzeitig warten derzeit über 10.000 Menschen auf eine Nierentransplantation – viele von ihnen seit Jahren. Die Wartezeiten sind deutlich länger als in anderen europäischen Staaten. Bisher schreibt das deutsche Transplantationsrecht vor, dass Lebendspenden nur innerhalb eines engen persönlichen Umfelds erlaubt sind.
Die Bundesärztekammer begrüßt, dass der Gesetzentwurf eine Öffnung dieser Regelung vorsieht. Künftig sollen neben anonymen Nierenspenden auch sogenannte Überkreuz- und Kettenspenden ermöglicht werden. Wenn also eine spendebereite Person nicht mit der vorgesehenen Empfängerin oder dem vorgesehenen Empfänger kompatibel ist, kann ihr Organ künftig an ein anderes Spender-Empfänger-Paar vermittelt werden. Damit folgt der Entwurf weitgehend den Reformvorschlägen der Bundesärztekammer.
BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt betonte, dass die geplanten Änderungen die Versorgungssituation vieler schwer Nierenkranker verbessern könnten: „Die Chance auf langfristigen Therapieerfolg ist bei Lebendspenden besonders hoch, die Neuregelung daher für unsere Patientinnen und Patienten von großer Bedeutung.“ Trotz der positiven Entwicklungen mahnt die Bundesärztekammer, dass eine Ausweitung der Lebendspende allein den bestehenden Organmangel nicht beheben kann. Sie spricht sich daher erneut dafür aus, die Einführung einer Widerspruchsregelung bei postmortalen Organspenden weiterhin politisch zu prüfen.
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Profilname: bundesaerztekammer
Erstelldatum: 2025-10-22 19:09:42
