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Das geplante Gesetz zur Ausweitung der Lebendorganspende der Bundesregierung ist nach Ansicht der Ärztekammer Westfalen-Lippe für die Menschen auf der Warteliste für ein neues Organ eine hoffnungsvolle Perspektive.

ÄKWL-Präsident Gehle und der Ehrenpräsident Prof. Dr. Theodor Windhorst, auch Transplantationsbeauftragter der Kammer, sind sich einig, dass diese Neuregelung den Organmangel nicht sofort vollständig lösen werde. Aber sie könne dazu beitragen, mehr Chancen auf eine Transplantation zu schaffen und somit das Leid auf der Warteliste zu lindern.

Unabhängig davon plädieren Gehle und Windhorst weiterhin für die Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende, bei der jeder Mensch als möglicher Organspender gilt, der sich zuvor nicht aktiv gegen eine Spende ausgesprochen hat.

❓Wie ist Eure Meinung zur Neufassung des Transplantationsgesetzes ❓

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Erstelldatum: 2026-02-05 19:53:38